Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar

Eingeschränkte Anrechnung österreichischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer

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© wutzkoh - stock.adobe.com

Kapitalertragsteuer Österreich

Österreich besteuert Erträge aus Investmentfondsanlagen mit einer Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Für ausschließlich in Österreich Steuerpflichtige ist das Steuerthema mit Abzug der Kapitalertragsteuer erledigt, denn Erträge aus Investmentfondsanlagen zählen zu den sogenannten endbesteuerten Kapitalerträgen.

Doppelbesteuerung in Deutschland

Unter bestimmten Umständen können in Österreich endbesteuerte Investmentfondserträge in Deutschland einer weiteren Steuerpflicht unterliegen. Dies ist der Fall, wenn sich der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) der Anlegerin bzw. des Anlegers in Deutschland befindet und die betreffende Person sich bei ihrer österreichischen Bank unter ihrer österreichischen Adresse als Steuerinländer hat registrieren lassen.

Anrechnungsvoraussetzungen

In Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer aus österreichischen Investmentfonds ist auf die deutsche Abgeltungsteuer zwar ganz oder teilweise anrechenbar (§ 32d Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG), jedoch nur für Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen.

Nicht anrechenbar ist hingegen die österreichische Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds. Mangels Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 13 Abs 5 DBA-Österreich) besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber dem österreichischen Fiskus. Faktisch läuft dies aber in den meisten Fällen auf eine Doppelbesteuerung hinaus, da der bürokratische Aufwand für einen Rückerstattungsantrag bei Kleinbeträgen außer Verhältnis steht.

Stand: 27. April 2026

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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