Aktuelle Steuernews-TV Ausgabe September 2026
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformiert. Diese soll künftig kostengünstiger und renditestärker werden. Das neue Modell sieht auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor, die Anlagen in Aktien, Fonds oder ETFs ermöglichen. Welche Zulagen vorgesehen sind und ab wann die neuen Altersvorsorgedepots verfügbar sind, erfahren Sie in Steuernews-TV.
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Altersvorsorgereformgesetz: Was ist neu?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformiert. Diese soll künftig kostengünstiger, renditestärker, flexibler und transparenter werden. Das neue Vorsorgemodell sieht neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie vor, die Anlagen in Aktien, Fonds oder ETFs ermöglichen. Außerdem sollen die Angebote der privaten Finanzunternehmen durch ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers ergänzt werden. Dieses steht künftig nicht nur rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern auch Selbstständigen sowie Pflichtmitgliedern in berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus.
Das neue Gesetz sieht beitragsproportionale Grundzulagen in folgender Höhe vor (§ 84 Einkommensteuergesetz-EStG):
- 50 % der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis 360,00 Euro sowie
- 25 % der im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360,01 Euro bis 1800,00 Euro.
- Die neue maximale Grundzulage beträgt somit 540,00 Euro.
Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich pro Kind eine Zulage von 100 % bis zu einer Eigenbeitragsleistung von 1800,00 Euro, jedoch höchstens 300,00 Euro für jedes Kind (§ 85 EStG). Die Zulagen werden ab einem Mindesteigenbeitrag von 120,00 Euro gewährt (§ 86 EStG).
Die bisherige Riester-Rente endet zum Jahresende 2026. Bestehende Verträge können weitergeführt werden. Die neuen Altersvorsorgedepots sollen spätestens ab 2027 verfügbar sein.