Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Zinsen: News zum Thema

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Inhalt

Steuernews für Mandanten

Fiskus darf hohe Zinsen weiter kassieren

FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß

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Steuernews für Mandanten

Finanzamt darf Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent/Monat erheben

Warum Säumniszuschläge in der aktuellen Höhe rechtmäßig sind

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Steuernews für Mandanten

BFH-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Vollziehung aus

Neues BMF-Schreiben

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Steuernews für Mandanten

Gesellschafterdarlehen und verdeckte Gewinnausschüttung

Warum unverzinsliche Gesellschafterdarlehen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen

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Steuernews für Mandanten

Zinsen für Steuerforderungen

6 % pro Jahr sind angemessen

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Steuernews für Mandanten

Investmentfondsbesteuerung 2024

Ende der Niedrigzinsphase in 2023 bedingt die Erhebung einer Vorabpauschale für 2023 zum 1.1.2024

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Steuernews für Mandanten

Steuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen

BMF nimmt aktuell Stellung

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Steuernews für Mandanten

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste

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Steuernews für Mandanten

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

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Steuernews für Mandanten

Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.

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Steuernews für Mandanten

Rechnungsberichtigung ohne Strafzinsen

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen.

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Steuernews für Mandanten

Steuerpflicht von Prozess und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten

Finanzverwaltung weist auf Steuerpflicht von privaten Zinsen hin

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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