Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Spende: News zum Thema

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Inhalt

Steuernews für Mandanten

Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht

Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet

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Steuernews für Gastronomie

Lebensmittelspenden sind steuerfrei

Lebensmittelspende keine umsatzsteuerpflichtige Sachspende mehr

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Steuernews für Gastronomie

Umsatzsteuerliche Behandlung von Lebensmittelspenden

Steuerbegünstigungen für Lebensmittelspenden

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Steuernews für Mandanten

Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen aufgrund der Covid 19 Pandemie

BMF-Schreiben vom 18.12.2020

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Steuernews für Ärzte

Neuerungen im Transfusionsgesetz

Neue rechtliche Voraussetzungen für Blutspenden

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Steuernews für Mandanten

Sonderausgabenabzug als Spende auch bei Ehegattenschenkung

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Steuernews für Mandanten

Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens

Bundeszentralamt für Steuern startet neues Zuwendungsempfängerregister

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Steuernews für Mandanten

Spendenabzug für Flüchtlingshilfe

Zuwendungen für mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Steuernews für Mandanten

Vereinfachte Spendennachweise für den Sonderausgabenabzug

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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