Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Rückerstattung: News zum Thema

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Inhalt

Steuernews für Mandanten

Zwangsgeld richtig verstehen

Wie berate ich meine Mandantin und meinen Mandanten zum Zwangsgeld richtig?

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Steuernews für Mandanten

Gezahlte Umsatzsteuern aus anderen EU-Staaten zurückholen

Antragsfrist 30.9. beachten

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Steuernews für Mandanten

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern

Anleger erhalten Quellensteuern anteilig zurück.

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Steuernews für Mandanten

Rückerstattung ohne Gutschrift

Wird ein Rechnungsbetrag ganz oder teilweise rückerstattet, erteilt der Unternehmer im Regelfall eine „Gutschrift“.

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Steuernews für Ärzte

Erstattungspflicht für Umsatzsteuer

Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen

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Steuernews für Mandanten

Rückerstattung Schweizer Quellensteuer

Neue Vereinbarung zum elektronischen Rückerstattungsverfahren

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Steuernews für Mandanten

Quellensteuerrückerstattung Schweiz

Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen.

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Steuernews für Mandanten

Vorsteuer-Rückerstattungen für aus unternehmerischem Anlass getätigte Auslandsumsätze

Vorsteuer-Rückerstattungen aus dem Ausland und Besonderheiten für Österreich

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Steuernews für Mandanten

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen.

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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