Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Quellensteuer: News zum Thema

zum Inhalt
Inhalt

Steuernews für Mandanten

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern

Anleger erhalten Quellensteuern anteilig zurück.

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Steuernews für Mandanten

US-Quellensteuern

Ausgeschüttete Dividenden werden im Regelfall an der Quelle, das heißt beim Unternehmen selbst endbesteuert.

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Steuernews für Mandanten

EU-Quellensteuer Österreich

EU-Quellensteuerpflicht bei Depotübertragungen

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Steuernews für Mandanten

Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft freistellen.

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Steuernews für Mandanten

Quellenbesteuerung ausländischer Freiberufler

Beschränkte Steuerpflichten

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Steuernews für Mandanten

EU-Rat billigt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren

EU treibt mit FASTER Angleichung und Beschleunigung der Doppelbesteuerungs-Entlastungsverfahren voran

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Steuernews für Mandanten

Geldanlagen in US-Wertpapiere und QI-Status der Depotbank

Warum ein „Qualified Intermediary Status“ einer deutschen Geschäftsbank für deutsche Kapitalanleger bares Geld spart

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Steuernews für Mandanten

Rückerstattung Schweizer Quellensteuer

Neue Vereinbarung zum elektronischen Rückerstattungsverfahren

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Steuernews für Mandanten

Quellensteuerrückerstattung Schweiz

Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen.

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Steuernews für Mandanten

Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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