Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Photovoltaikanlage: News zum Thema

zum Inhalt
Inhalt

Steuernews für Mandanten

Photovoltaikanlagen: Ausnahmen von der Besteuerung

Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

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Steuernews für Mandanten

Keine Erwerbsanzeigepflichten für kleine Photovoltaikanlagen

Betreiber steuerfreier Photovoltaikanlagen müssen keine Anzeige über die Erwerbstätigkeit gegenüber ihrem Wohnsitzfinanzamt erstatten

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Steuernews für Mandanten

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

FG-Rechtsprechung zur Einkünfte- und Verlustbehandlung

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Steuernews für Mandanten

Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023

Welche Details im Zusammenhang mit der neuen Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen gelten

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Steuernews für Mandanten

Neuerungen bei Steuerermäßigungen und Photovoltaikanlagen

Aktuelle Änderungen bei den Steuerermäßigungen und für Photovoltaikanlagen

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Steuernews für Mandanten

Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Steuernews für Mandanten

Entnahme von Photovoltaikanlagen und Übergang zur Nullsteuer

BMF-Schreiben zur Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen

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Steuernews für Mandanten

Neues zum Arbeitszimmer

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb dar.

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Steuernews für Mandanten

Betriebsvorrichtung und Betriebsgebäude

Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“.

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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