Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Aufbewahrungspflichten: News zum Thema

zum Inhalt
Inhalt

Steuernews für Mandanten

Eckpunktepapier zum weiteren Bürokratieabbau

Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

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Steuernews für Mandanten

Neue Grundsätze für Buchführung, Aufbewahrung und Datenzugriff

Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2017 vernichtet werden kann

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Steuernews für Ärzte

Welche Steuerunterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten

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Steuernews für Mandanten

Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015

Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz

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Steuernews für Mandanten

Ablage und Archivierung der Geschäftsdokumente

Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?

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Steuernews für Gastronomie

Gewinnzuschätzung im Hotel- und Gastrogewerbe

Mangelhafte Kassenaufzeichnungen und Aufbewahrungspflichten

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Steuernews für Ärzte

Aufbewahrungsfristen steuerlicher und ärztlicher Unterlagen

Aufbewahrungspflichten Steuerrecht

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Steuernews für Mandanten

Welche Unterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Ablagecheck: Unterlagen aus 2003 bzw. 2007 können vernichtet werden

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2019

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

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Steuernews für Mandanten

Aufbewahrungsfristen

Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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