Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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EU-Quellensteuer Österreich

EU-Quellensteuerpflicht bei Depotübertragungen

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EU-Quellensteuer

Österreich erhebt – als einziger verbliebener Staat in der Europäischen Union – eine sogenannte EU-Quellensteuer. Die Quellensteuer wird alternativ zur Meldung der Zinserträge nach Maßgabe der EU-Zinsrichtlinie erhoben.

Depotübertrag

Vor Beginn des automatischen Informationsaustausches werden österreichische Wertpapierdepots vielfach aufgelöst und die Wertpapiere auf ausländische Depots übertragen. Wird bei einer solchen Transaktion ein als EU-quellensteuerpflichtig gekennzeichnetes Wertpapier von einem österreichischen Depot auf ein ausländisches (deutsches) Depot übertragen, ist die österreichische Bank nach § 7 Abs 2 Nr. 5 EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG, BGBl I 2004/33) verpflichtet, eine Zinsabgrenzung durchzuführen. Begründung: Durch Transfer des Depots entfällt der inländische Abzugsverpflichtete. Die EU-Quellensteuerpflicht wird beendet. Auf die abgegrenzten Zinsen hat der Anleger sodann die EU-Quellensteuer von derzeit 35 % zu zahlen.

Fiktiver Zinszufluss

Auf den tatsächlichen Zufluss der abgegrenzten Zinserträge kommt es nicht an. Das EU-Quellensteuergesetz sieht diesbezüglich eine Zuflussfiktion der abgegrenzten Zinsen vor. Das EU-Quellensteuergesetz wird zum 31.12.2016 ersatzlos gestrichen. Österreich wechselt zu diesem Stichtag in den automatischen Informationsaustausch. Depots mit EU-quellensteuerpflichtigen Zinspapieren sollten daher nach Möglichkeit erst ab dem 1.1.2017 auf ausländische Depots übertragen werden.

Stand: 29. August 2016

Bild: DPM - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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