Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste

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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste

Kirchensteuerabzug

Ab 2015 muss die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden direkt von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten fragen die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Ausnahmekatalog

Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Unter anderem kann die Registrierung und Abfrage zunächst unterbleiben bei Ein-Mann-GmbHs, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist. Tritt der Gesellschaft eine zweite Person bei, ist die Abfrage allerdings durchzuführen. Von Abfragen kann auch abgesehen werden, wenn eine Ausschüttung mit Sicherheit auszuschließen ist. Weitere Ausnahmen vgl. Fragen-Antworten-Katalog unter www.bzst.de.

Stand: 26. August 2014

Bild: Fresh Photodesign - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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