Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft freistellen.

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Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft vom Quellensteuerabzug freistellen. Auch der Sitzstaat der Muttergesellschaft hat diese Ausschüttung freizustellen oder alternativ die auf die Ausschüttung entfallende Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft anzurechnen. Diese Dividendenfreistellung führte jedoch in einigen Fällen dazu, dass Gruppen von Gesellschaften in demselben Mitgliedstaat von der Dividendenbesteuerung ganz freigestellt wurden (doppelte Nichtbesteuerung). Grund hierfür waren Inkongruenzen.

Neue Richtlinie

Mit der neuen EU-Richtlinie 2014/86 EU vom 08.07.2014 sollen solche Inkongruenzen zukünftig vermieden werden. Hierzu bestimmt die Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten der Muttergesellschaft und der Betriebsstätte(n) diesen Gesellschaften nicht gestatten sollen, die Steuerbefreiung für empfangene Gewinnausschüttungen in Anspruch zu nehmen. Letzteres gilt insoweit, als diese Gewinne von der Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft abgezogen werden können (neuer Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie).

Anwendung

Die Richtlinie ist bis spätestens 31.12.2015 anzuwenden. Die Mitgliedstaaten müssen bis dahin ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechend umsetzen (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie).

Stand: 26. September 2014

Bild: Daniel Coulmann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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