Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015

Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz

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Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz

Arbeitszeit-Dokumentation

Gemäß dem jüngst beschlossenen „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (vom 11.08.2014) müssen Arbeitgeber, die geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (gemäß § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) in ihrem Unternehmen beschäftigen, die Arbeitszeiten dieser betroffenen Mitarbeiter lückenlos aufzeichnen. Dasselbe gilt für Arbeitgeber aus den besonders zur Schwarzarbeit gefährdeten Wirtschaftsbereichen des Baugewerbes, des Gaststättengewerbes, des Schaustellergewerbes oder des Gebäudereinigungsgewerbes (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Dokumentiert werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Dokumentation muss spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen (§ 17 Mindestlohngesetz).

Aufbewahrungspflichten

Die Arbeitszeit-Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeitszeit-Dokumentationen künftig intensiv geprüft werden. Die Arbeitszeitdokumentation muss auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung bereitgehalten werden.

Stand: 30. Oktober 2014

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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