Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gesellschafterdarlehen und verdeckte Gewinnausschüttung

Gesellschafterdarlehen müssen selbst bei Einlagezinsen nahe null angemessen verzinst werden

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Verdeckte Gewinnausschüttung

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung wird eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer Kapitalgesellschaft verstanden, welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Gewinn auswirkt und keine offene Ausschüttung darstellt. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist in allen Fällen gegeben, in denen die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte („Fremdvergleich“).

Margenteilungsgrundsatz

Im Streitfall hat eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer in den Jahren 2014 und 2015 ein Darlehen unverzinslich und ohne Sicherheiten überlassen. Der Gesellschafter argumentierte, es gäbe sowieso keine Einlagezinsen. Das Finanzamt nahm hingegen nach dem Margenteilungsgrundsatz einen fremdüblichen Zinssatz von 4,5 % an. Den Zinssatz errechnete das Finanzamt aus der Hälfte des allgemeinen Überziehungszinssatzes von 9 %. Dem Margenteilungsgrundsatz liegt die Überlegung zu Grunde, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen. Der BFH hat diesen Grundsatz in seinem Urteil bestätigt (BFH-Urteil vom 22.2.2023 I R 27/20).

Stand: 27. Juni 2023

Bild: CrazyCloud - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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