Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Gesellschaftsrecht
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung unternehmens-bezogener, steuerrechtlicher sowie erb-und familienrechtlicher Gesichtspunkte
- Gestaltung umwandlungsrechtlicher Vorgänge, Verschmelzungen, Spaltungen und Form-wechseln
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Beratung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen (Geschäftsführer)
- Unternehmenskauf und Unternehmensbeteiligung
Arbeitsrecht
- Individuelles Arbeitsrecht, Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen und Aufhebungsverträge
- Kollektives Arbeitsrecht, Tarifvertragsverhandlungen (Firmentarifverträge), Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen
- Beratung von Unternehmen sowie von Geschäftsführern und leitenden Angestellten bei dienst- und anstellungsvertraglichen Fragestellungen
Beruflicher Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
- 1991: Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Glaser & Partner
- 1998: Partner der Kanzlei Glaser & Partner
- 2001: Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2013: Fusion der Anwaltskanzlei mit Hotz & Partner; Partner der Kanzlei
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- AnwaltVerein Stuttgart e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein.