Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

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Branchenspezialisierung

Neben der klassischen Steuer- und Rechtsberatung bieten wir ebenso Beratungen für diverse andere Spezialgebiete und Fachbereiche an. Lesen Sie hier mehr darüber!

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Inhalt

Autohäuser & Werkstätten

Autohäuser und auch Werkstätten benötigen besondere, speziell auf ihre Branche abgestimmte Beratung. Unser Team ist spezialisiert auf diese Geschäftsfelder und unterstützt sowohl Autohäuser, Betreiber von Werkstätten und Serviceunternehmen als auch Verkäufer von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Teile und Zubehör.

Ihre Vorteile

Wir beraten Sie und erstellen ein individuelles Leistungspaket für Ihr Unternehmen. Unser Team verfügt über umfassende Fachkenntnisse, z. B. in der Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge) und in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen. Sprechen Sie uns an.

Unser Leistungsangebot

  • Existenzgründung und Beratung bei Förderungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
  • Unterstützung in allen Umsatzsteuerfragen, z. B. bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen von Fahrzeugen, innergemeinschaftlichem Erwerb, Garantiezusagen oder -verlängerungen
Autoverkäufer mit digitalem Tablet, der dem Kunden im Ausstellungsraum des Händlers die Merkmale des Neuwagens zeigt

Franchise

Unter Franchise versteht man ein vertikales Kooperations- und Vertriebssystem selbstständiger Unternehmerinnen bzw. Unternehmer. Die Zusammenarbeit innerhalb eines Franchisesystems bezieht sich auf ein Franchisepaket - vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt und vom Franchisenehmer gegen Entgelt genutzt. Unser Kanzleiteam ist auf Franchise spezialisiert und unterstützt Sie bei allen Anliegen.

Der Franchisevertrag

In einem Franchisevertrag wird die Rechtsbeziehung zwischen dem Franchisenehmer und Franchisegeber geregelt. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung der ihm zustehenden Namens- und Nutzungsrechte zu vertreiben. Im Regelfall umfasst der Vertrag die Nutzung des Namens, der Marke und Ausstattung des Franchisegebers sowie die gewerbliche und technische Erfahrung des Franchisenehmers unter Beachtung des vom Franchisegeber entwickelten Organisations- und Werbungssystems.

Das Franchisepaket umfasst das organisatorische, technische und kaufmännische Know-how sowie die rechtlichen Sicherheiten, die zur Produktion oder zum Absatz bestimmter Güter oder Dienstleistungen notwendig sind. Zur Ermöglichung einer sachgerechten Ausübung des Rechtes zur Einsicht der Bücher ist eine gleichartig ausgestattete Buchführung der Franchisenehmer unabdingbare Voraussetzung. Der Franchisenehmer muss dazu verpflichtet werden, dem Franchisegeber jeweils die Summen und die Saldenlisten der einzelnen Monate sowie nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, allenfalls Lagebericht bzw. die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung zur Verfügung zu stellen.

Für die Auswertung der Umsätze im System ist es ebenfalls notwendig, dass der Vertrag eine Regelung enthält, wonach der Franchisenehmer – unterschiedlich nach System – eine Umsatzstatistik zu führen hat.

Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns!

Geschäftsleute, die mit einem Laptop in einem Café an einem Projekt zusammenarbeiten

Vereine und Stiftungen

Vereine und Stiftungen zählen zu den steuerbegünstigten Organisationen. Für diese Unternehmensgruppe ist es wichtig, eine kompetente Steuerberatung zu nutzen. Wir beraten Sie zuverlässig.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung bei der Gründung von Vereinen/Stiftungen
  • Unterstützung bei der Realisierung von Steuerbegünstigungen
  • Beratung bei der Definition optimaler Finanzierungsmöglichkeiten
  • Steuerberatung bei der Vereinsführung
Lächelnde weibliche Führungskraft begrüßt Kollegen mit Handschlag im Firmenbüro während der Teambesprechung
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