Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerförderung für neue Mietwohnungen

Änderung § 7b Einkommensteuergesetz

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Mietwohnungsneubau

Die Koalitionspartner hatten sich bereits 2018 auf eine Steuerförderung des Mietwohnungsneubaus verständigt. Nun hat der Bundesrat am 28.6.2019 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit wurde der Weg für Sonderabschreibungen (Sonder-Afa) im Rahmen eines „neuen“ § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) frei.

Die Neuregelungen im Einzelnen

§ 7b EStG n. F. sieht eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Sonderabschreibung erfolgt neben der regulären linearen Abschreibung von 2 % der Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass neuer Wohnraum geschaffen und die zusätzlichen Wohnräume im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren fremdvermietet werden.

Förderfähige Bemessungsgrundlage

Förderfähig sind € 2.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, wobei die Baukosten € 3.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten dürfen. Letzteres soll die Förderung von Luxuswohnungen unterbinden. Gilt nur für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind.

Stand: 27. August 2019

Bild: Bumann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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