Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Jahressteuergesetz 2018

Geplante Änderungen im Überblick

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2018 beschlossen. Das JStG 2018 trägt die Bezeichnung „Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“. Geplant sind u. a. notwendige Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs. Die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen:

Umsetzung der „Gutschein-Richtlinie“

Mit Ergänzung des § 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) um die Absätze 13-15 wird die sogenannte „Gutschein-Richtlinie“ (Richtlinie (EU)2016/1065) in nationales Recht umgesetzt. Während bisher bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sachgutscheinen unterschieden wurde, grenzen die neuen Vorschriften Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine voneinander ab und bestimmen den Zeitpunkt der Steuerentstehung. 

Umsatzsteuerausfälle beim Internethandel

Die neuen Vorschriften der §§ 22f und 25e UStG sollen der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen dienen. So sollen Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet werden, Angaben von Nutzern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzuzeichnen (§ 22f UStG). Die Aufzeichnungspflichten werden durch § 25e UStG dahingehend untermauert, dass Betreiber elektronischer Marktplätze  künftig für die nicht entrichtete Umsatzsteuer ihrer Kunden haften sollen. Mit dieser Vorschrift wird eine Gefährdungshaftung eingeführt.

Reformierung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 (Az.2 BvL 6/11, BGBl. I 2017 S. 1289) die bisherige Regelung des § 8c Abs.1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) über den Verlustabzug für verfassungswidrig erklärt. Bisher fällt der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig weg, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft auf andere Gesellschafter übertragen werden. Mit dem JStG 2018 wird die Vorschrift für den Zeitraum 2008 bis 2015 aufgehoben. Die neue Anwendungsregelung des § 8c Abs. 1 KStG n. F. gilt praktisch erst für schädliche Beteiligungserwerbe, die nach dem 31.12.2015 stattgefunden haben.  

Stand: 27. August 2018

Bild: Weissblick - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.