Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Reinigungskosten für Berufskleidung

Auch mittelbare Kosten steuerlich absetzbar

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Auch mittelbare Kosten steuerlich absetzbar

Berufskleidung

Aufwendungen für die Anschaffung typischer Berufskleidung können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass eine private Nutzung der Kleidung praktisch ausgeschlossen ist.

Reinigung

Ebenfalls als Werbungskosten absetzbar sind Aufwendungen für die Reinigung der Berufskleidung. Diese können auch dann bei der Steuererklärung angesetzt werden, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen. Zu den Werbungskosten zählen dabei nicht nur unmittelbare Kosten wie Wasser- und Energiekosten oder Waschmittel. Absetzbar sind auch Aufwendungen in Form der Abnutzung und Instandhaltung der Waschmaschine.

Kostenschätzung

Da sich mittelbare Kosten oftmals schwer beziffern lassen, hat das Finanzgericht Nürnberg eine Schätzung zugelassen. Diese kann anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden oder der Waschmaschinenhersteller unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verwendung durch den Steuerpflichtigen erfolgen (Urteil FG Nürnberg vom 24.10.2014, 7 K 1704/13).

Stand: 28. August 2015

Bild: Kablonk Micro – Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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