Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) Verabschiedet

Am 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ beschlossen.

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LV-Reformgesetz

Am 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ beschlossen. Es wurde am 06.08.2014 im Bundesgesetzblatt (Teil I Seite 1330ff.) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der garantierten Zusagen der Versicherungsgesellschaften für die Zukunft.

Garantiezins

Die von den Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung (Garantiezins) soll ab 01.01.2015 von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt werden (Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung betrifft ausschließlich Neuverträge.

Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven, die die Versicherungen für bestehende Verträge u. a. zur Sicherstellung des Garantiezinses bilden, dürfen ab 01.01.2015 nur noch insoweit auf die Versicherten verteilt werden, als ein bestimmter „Sicherungsbedarf“ nicht unterschritten wird (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 56a Abs. 3).

Risikoüberschüsse

Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung (§ 4 Abs. 4) wird die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit 90 % statt bisher 75 % festgeschrieben. Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zur Überschussbeteiligung.

Aktionäre

Schließlich sind auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen betroffen. Ihre Dividenden müssen künftig an den Finanzierungsbedarf des Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen angepasst werden.

Stand: 26. August 2014

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

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