Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Aufwendungen für Herrenabende

Kein Steuerabzug von Aufwendungen für Zwecke der Unterhaltung oder Repräsentation

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Kein Steuerabzug von Aufwendungen für Zwecke der Unterhaltung oder Repräsentation

Kosten der privaten Lebensführung

Ein Betriebsausgabenabzug ist per Gesetz für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und ähnliche Zwecke ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes EStG). Dazu zählen auch damit zusammenhängende Aufwendungen für Bewirtungen. Auf dieser Rechtsgrundlage stützte sich das Finanzgericht Düsseldorf. In dem aktuellen Fall ging es um den Steuerabzug von Aufwendungen für „Herrenabende“ (FG Düsseldorf v. 19.11.2013, 10 K 2346/11 F, veröffentlicht am 15.07.2014).

Herrenabende

Solche Veranstaltungen führte der Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in seinem privaten Garten durch. Eingeladen waren neben Mandanten auch Persönlichkeiten aus der Politik, Verwaltung sowie diverse Geschäftspartner. Die Veranstaltung wurde zur „Pflege geschäftlicher Kontakte“ veranlasst. Diese Argumentation war dem Finanzamt und auch dem Finanzgericht nicht ausreichend.

Keine betriebliche Veranlassung

Der Betriebsausgabenabzug scheiterte daran, dass die Herrenabende keine Informationsveranstaltung über ein juristisches Thema beinhalteten, sondern den Zweck der Unterhaltung und Repräsentation verfolgten. Der Rechtsanwalt hatte Zelt und Bühne aufbauen lassen. Das genügte den Richtern, einen Zusammenhang mit der privaten Lebensführung der begünstigten Geschäftsfreunde nicht ganz auszuschließen.

Stand: 26. August 2014

Bild: Denis Junker - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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