Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Bewirtungsaufwendungen: Wieder 80 % abziehbar?

Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig

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Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig

Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden können nur bis zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-gesetz). Diese durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführte Regelung hält das Finanzgericht Baden-Württemberg für verfassungswidrig und hat mit dem Vorlagebeschluss v. 26.4.2013 (10 K 2983/11) das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Verfassungswidrige Regelung

Das Finanzgericht hält zwar nicht die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung an sich für verfassungswidrig, sondern dessen Zustandekommen. Denn die Kürzung des Abzugsbetrags von vormals 80 % auf 70 % war Gegenstand der sogenannten Koch-Steinbrück-Liste, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht formell verfassungsmäßig in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden war.

Fazit

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten Bewirtungsaufwendungen in Höhe des vor dem Haushaltsbegleitgesetz geltenden Satzes von 80 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein davon abweichender Steuerbescheid wäre ggf. durch Einspruch offenzuhalten.

Stand: 12. August 2013

Bild: Kablonk micro - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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