Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerliche Behandlung der Kosten für eine Garantieverlängerung

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung richtig buchen

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Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten

Zu den abschreibungsfähigen Aufwendungen von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern zählen neben den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten. Nach dem Handelsrecht (§ 255 Handelsgesetzbuch HGB) gehören „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“ zu den Anschaffungskosten, „soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“. Das Handelsrecht zählt zu den Anschaffungskosten „auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten“. Das Steuerrecht übernimmt die Regelungen aus dem Handelsrecht (vgl. H 6.2. Einkommensteuer-Hinweise EStH).

Garantieverlängerung

Aufwendungen für Garantieverlängerungen zählen hingegen nicht zu den Anschaffungsnebenkosten. Denn die Wirtschaftsgüter, für die eine Garantieverlängerung erworben wird, sind auch ohne diese Zusatzversicherung betriebsbereit. Das heißt, eine Garantieversicherung ist nicht erforderlich, um den Gegenstand „in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“.

Betriebsausgaben, Umsatzsteuer

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung stellen eine eigenständige, nach § 4 Nr. 10 Buchst. b Umsatzsteuergesetz/UStG steuerfreie Leistung dar. Steuerpflichtige, die bilanzierungspflichtig sind, müssen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der Versicherungsprämie bilden und diesen über die Dauer des Garantieverlängerungszeitraums abschreiben. Abschreibungsbeginn ist dabei das Ende der regulären Garantiezeit (Herstellergarantie, gesetzliche Gewährleistungsfristen) für das Wirtschaftsgut. Einnahmen-Überschussrechner können die Versicherungsprämien im Veranlagungszeitraum der Zahlung sofort als Betriebsausgaben abschreiben.

Stand: 25. September 2024

Bild: momius - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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