Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Für Fahrten von Wohnung zum Betrieb zählt bei Anwendung der Pauschalmethode die kürzeste Strecke

Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.

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Pauschalmethode

Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) zurückgelegten Kilometer vorzunehmen.

Kürzeste Strecke zählt

Für die Berechnung der Vorteilspauschale lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer täglich eine längere, weil schnellere, Strecke zurücklegt. Gemäß Ziffer 2.3 des BMF-Schreibens vom 4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001 BStBl 2018 I S. 592) ist der pauschale Nutzungswert auch dann nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

Stand: 29. September 2021

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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