Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen.

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Formale Voraussetzungen

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen. Unter anderem sind Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers und Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder Leistung (Leistungsempfänger) anzugeben. Außerdem die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung sowie der Liefer-/Leistungszeitpunkt, Entgelt und der Umsatzsteuersatz. Fehlt eines der Merkmale, berechtigt die Rechnung den Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug (§§ 14, 15 Umsatzsteuergesetz/UStG).

Rechtsprechungsänderung

Bezüglich der Angabe der Anschrift des leistenden Unternehmers hat es jüngst eine Änderung der Rechtsprechung gegeben: Der Bundesfinanzhof bejahte in den Urteilen vom 21.6.2018 (V R 28/16, V R 25/15) den Vorsteuerabzug auch dann, wenn der leistende Unternehmer auf seiner Rechnung eine postalische Adresse angegeben hatte, nicht jedoch jene Adresse, an der dieser seine Tätigkeit ausübt. Im ersten Sachverhalt (Az. V R 25/15) hatte ein Autohändler Fahrzeuge von einem Onlinehändler erworben, welcher selbst kein Autohaus betrieben hatte. Im zweiten Fall (V R 28/16) bezog ein Steuerpflichtiger Stahlschrott von einer GmbH, deren „Geschäftsräume“ in einer Anwaltskanzlei untergebracht waren. In beiden Fällen hat der BFH den Vorsteuerabzug aus den jeweiligen Rechnungen zugelassen.

Stand: 25. September 2018

Bild: everythingpossible - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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