Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Hunde-Gassiservice

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich für solche Leistungen um 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 4.000,00 im Jahr. Jährliche Aufwendungen für solche Leistungen in Höhe von € 1.000,00 reduzieren also die Einkommensteuer um € 200,00.

Hunde-Gassiservice

Die Finanzverwaltung hatte in dem letzten BMF-Schreiben (vom 09.11.2016 - IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008, BStBl 2016 I S. 1213) u. a. auch Aufwendungen für Tierbetreuung und –pflege mit in den Begünstigungskatalog aufgenommen. Das Finanzgericht (FG) Hessen ging jetzt noch einen Schritt weiter: Auch Aufwendungen für einen Hunde-Gassiservice stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar (Urteil vom 1.2.2017, 12 K 902/16). Da das Ausführen eines Hundes naturgemäß außerhalb des eigenen räumlichen Grundstücks bzw. des Haushalts stattfindet, sahen die Finanzverwaltung und auch die bisherige Rechtsprechung (u. a. FG Münster vom 25.5.2012, 14 K 2289/11) solche Leistungen nicht als haushaltsnah an. 

Haushaltszugehörigkeit des Tieres

Die hessischen Finanzrichter begründeten ihre Entscheidung bzw. den räumlichen Bezug mit der Haushaltszugehörigkeit des Tieres. Der Gassiservice würde daher dem Haushalt dienen. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI B 25/17).

Stand: 26. September 2017

Bild: nuzza11 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.