Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht

Verluste bleiben Steuerpflichtigen künftig erhalten

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Verluste bleiben Steuerpflichtigen künftig erhalten

Der vorübergehende Wegzug

Vielfach besteht die Notwendigkeit, berufsbedingt vorübergehend ins Ausland zu gehen, oder es wird der deutsche Wohnsitz aus anderen persönlichen Gründen vorübergehend aufgegeben. Mit dem Wegzug bzw. mit Aufgabe des Wohnsitzes entfällt auch die deutsche Steuerpflicht. Fällt die Steuerpflicht weg, gehen auch eventuelle Steuervorteile verloren. Dies galt bisher zumindest für einen gesondert festgestellten Verlustvortrag. Dieser war bisher mit dem Wegzug weggefallen. Hatte der Steuerpflichtige später wieder einen Wohnsitz in Deutschland begründet, konnte er trotz erneuter unbeschränkter Steuerpflicht alte Verlustvorträge nicht mehr nutzen.

Neuregelung

Wegzüglern bleibt ein gesondert festgestellter Verlustvortrag künftig erhalten. Dies sieht R 10d Abs. 8 der Einkommensteuerrichtlinien 2012 vor. Nach der Neuregelung kann der „auf den Schluss eines Veranlagungszeitraumes gesondert festgestellt verbleibende Verlustvortrag“…. mit „positiven Einkünften, die der Steuerpflichtige nach erneuter Begründung der Steuerpflicht erzielt“, verrechnet werden.

Kein EU-Bezug

Die Konservierung eines Verlustvortrags bis zum Wiedereintritt der unbeschränkten Steuerpflicht gilt unabhängig davon, wohin der Steuerpflichtige zieht. Unerheblich ist, ob dieser in ein EU- oder in ein Drittland umzieht. Unerheblich ist auch, ob in der Zwischenzeit eine gesonderte Feststellung beantragt und durchgeführt wurde.

Stand: 12.September 2013

Bild: buchachon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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