Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Auch die Finanzverwaltung späht im Internet

Der Paragraf 93 der Abgabenordnung verpflichtet „Dritte“ zu einer Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden.

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Auskunftspflicht „Dritter“

Der Paragraf 93 der Abgabenordnung verpflichtet „Dritte“ zu einer Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Diese Vorschrift wird immer wieder in Verbindung mit Kreditinstituten gesehen, gilt aber auch beispielsweise für Betreiber von Internetplattformen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 16.5.2013, II R 15/12 festgestellt hat.

Der Fall

In dem Fall ging es darum, dass die Steuerfahndung vom Betreiber einer Internethandelsplattform wissen wollte, welche Nutzer dieser Plattform in einem Jahr Verkaufserlöse von mehr als 17.500 € erzielt haben. Die Steuerfahndung forderte Name und Anschrift dieser Händler und auch die Bankverbindung, über die die Geschäfte gelaufen sind. Außerdem wurde eine Aufstellung der einzelnen Verkäufe verlangt.

Kein Datenschutz für Steuerzwecke

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass nach Ansicht des BFH ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht mit der Begründung verweigert werden darf, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden. Die im Telemediengesetz enthaltenen Vorschriften über den Datenschutz würden nicht für den Bereich der Besteuerung gelten.

Stand: 12. September 2013

Bild: peshkova - Fotolia.com

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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