Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Elektronische Daten für die Betriebsprüfung

Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Datenzugriff der Betriebsprüfer

Betriebsprüfer können zwar grundsätzlich die für eine Prüfung erforderlichen Daten auf Datenträgern verlangen. Das aber nicht grenzenlos. So hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Betriebsprüfer von einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, keinen Datenträger nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verlangen kann (Urteil vom 7.6.2021, VIII R 24/18).

Begründung

Der BFH hielt die Aufforderung für unverhältnismäßig und rechtswidrig, da die pauschale Aufforderung, einen „Datenträger nach GDPdU“ zu überlassen, im Sinne eines unbegrenzten Zugriffs auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen der Steuerpflichtigen zu verstehen ist. Außerdem enthielt die Aufforderung keine Beschränkung, dass der überlassene Datenträger vom Prüfer nur in den Geschäftsräumen der Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des Finanzamtes ausgewertet werden darf.

Mitnahme von Datenträgern

Hinsichtlich der Auswertung mitgenommener Daten betonte der BFH schließlich, dass die Mitnahme eines Datenträgers aus der Sphäre eines Steuerpflichtigen im Regelfall nur in Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen erfolgen sollte.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©thodonal/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.