Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Dienstwagenüberlassung an Grenzpendler

Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung

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Umsatzsteuer auf die private Kfz-Überlassung

Die unentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens kostet neben der Lohnsteuer auch Umsatzsteuer. So steckt in dem Ein-Prozent-Wert vom Bruttolistenpreis, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung versteuern muss, auch Umsatzsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen muss.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 21.1.2021 (RS C 288/19) geurteilt, dass der für die Umsatzsteuer maßgebliche Ort der Leistung bei einer unentgeltlichen Kfz-Überlassung an einen Mitarbeiter am Sitz des Unternehmens (Ort des Arbeitgebers) liegt. Diese Entscheidung ist für deutsche Unternehmen, die an Grenzpendler ein betriebliches Kfz zur privaten Nutzung überlassen, zu beachten. Denn liegt der Ort der Leistung im Inland, entfällt eine Registrierung im Wohnsitzstaat des Grenzpendlers.

Firmenwagenüberlassung nicht entgeltlich

Die deutsche Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass eine Firmenwagenüberlassung entgeltlich ist, da der Arbeitnehmer für das Unternehmen arbeitet. Nach Ansicht des EuGH liegt eine entgeltliche Überlassung aber nur dann vor, wenn der Mitarbeiter tatsächlich etwas für das Auto bezahlt (z. B. Gehaltsverzicht oder Zuzahlung).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Minerva Studio/stock.adobe.com

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