Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Arbeitnehmerentsendung in Ausland

Arbeitnehmerentsendung

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Arbeitnehmerentsendung

Werden Arbeitnehmer vorübergehend, das heißt für nicht länger als 24 Monate, ins Ausland entsandt, muss der Arbeitgeber eine sogenannte „A1-Entsendebescheinigung“ beantragen. Diese Entsendebescheinigungen dienen der Überwachung der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge für innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsandte Mitarbeiter. Bei vorübergehender Entsendung müssen nämlich trotz Beschäftigung im Ausland alle Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland weiter gezahlt werden. Seit dem 1.1.2019 sind A1-Entsendebescheinigungen zwingend elektronisch zu beantragen. Bis 30.6.2019 konnten in begründeten Einzelfällen Anträge noch in Papierform eingereicht werden.

Keine doppelte Beitragszahlung

A1-Bescheinigungen schützen vor einer doppelten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in anderen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Denn gegen Vorlage entfällt die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in dem betreffenden Auslandsstaat. Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist nicht nur für längere Entsendungen bis zu zwei Jahren, sondern auch für kurze Dienstreisen erforderlich. Es gibt insoweit keine zeitliche Toleranzgrenze.

Änderungen 2020

Ab 2020 gelten geänderte Antragsformulare. So müssen ab dem Jahreswechsel die genauen Daten zu Beginn und Ende der Entsendung angegeben werden. Die Frage nach einer befristeten Entsendung entfällt hiermit.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: ambrozinio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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