Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Rückwirkende Rechnungsberichtigungen

Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

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Vorsteuerabzug

Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen sind im Regelfall zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung ist u. a. eine formal ordnungsgemäße Rechnung. Betriebsprüfer nehmen daher entsprechende Rechnungen genau unter die Lupe. Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

Der Fall

In dem Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden hatte, fehlten auf den Rechnungen die Steuernummern bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Nachträgliche Ergänzungen und Berichtigungen noch während der Außenprüfung wurden nicht anerkannt. Nach deutschem Recht kann ein Vorsteuerabzug bei Berichtigung oder Ergänzung einer Rechnung erst zum Berichtigungszeitpunkt ausgeübt werden, nicht jedoch rückwirkend.

Urteil des EuGH

Der EuGH hat entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug sofort ausgeübt werden kann. Für den Vorsteuerabzug würde genügen, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Auf die Erfüllung der formellen Bedingungen kommt es nach Ansicht des EuGH nicht an. Damit stellte sich der EuGH gegen das deutsche Recht. Der Senat betonte außerdem, dass der Besitz einer Rechnung, die die erforderlichen Pflichtangaben enthält, eine lediglich formelle und keine materielle Bedingung für das Recht auf Vorsteuerabzug darstellen würde (Urteil vom 15.9.2016, C-518/14 „Senatex“).

Stand: 27. Oktober 2016

Bild: Tres Delinquentes - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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