Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Neuer BEPS-Aktionsplan

Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung

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Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung

BEPS-Aktionsplan der OECD

Diverse Großkonzerne haben in letzter Zeit durch vorteilhafte Gewinnverlagerungen viel Aufmerksamkeit erregt. Nun schlagen die Hochsteuerländer zurück. Im Oktober 2015 haben die Finanzminister der G20-Staaten den sogenannten BEPS-Aktionsplan zur Besteuerung international tätiger Konzerne und Organgesellschaften verabschiedet. BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“. Der Begriff umfasst Maßnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung. Der Aktionsplan sieht umfangreiche Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer vor.

Maßnahmenplan

Der Aktionsplan soll grundsätzlich sicherstellen, dass Gewinne dort besteuert werden können, wo sie erwirtschaftet worden sind. Dies soll u. a. durch eine bessere Kontrolle der Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften erfolgen. Unterbunden werden sollen künftig sogenannte „hybride Gestaltungen“ und die Generierung sogenannter „weißer Einkünfte“. Für die „digitale Wirtschaft“ (u. a. Google, Amazon) sollen spezielle Vorschriften erlassen werden. Außerdem wird der Betriebsstättenbegriff neu definiert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Betriebsstättenstatus für vorteilhafte Steuerzwecke „konstruiert“ werden kann.

Kontrollen ab 2016

Ab 2016 werden die OECD-Steuerexperten mit ihren regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen beginnen. Zudem kann die Finanzverwaltung ab 2016 die Offenlegung der gesamten Konzernrechnungslegung, der Bilanzierung und der Zahlungsströme verlangen.

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

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