Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014).

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Maßnahmenpaket

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen aufgenommen werden.

Verstärkte Transparenz

Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden können (so genannte „Internet-Transparenz“).

Warnhinweise

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden, entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.

Stand: 1. November 2014

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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