Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet.

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Rückkaufswert

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. So auch in den beiden Fällen, die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. In beiden Fällen verlangten die Versicherungsnehmer eine Erhöhung des ausgezahlten Rückkaufswertes und zugleich auch die rückwirkende Anwendung der seit 2008 geltenden gesetzlichen Berechnung des Rückkaufswertes.

BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass die Lebensversicherer bei einer vorzeitigen Kündigung von Versicherungen, die vor Ende 2007 abgeschlossen worden sind, mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen müssen. Der BGH wendete sich dabei gegen die bisher von den Versicherern praktizierte vorrangige Verrechnung der Abschlussprovisionen mit den eingezahlten Beiträgen mit der Folge, dass der Rückkaufswert bei kurzer Laufzeit meist nahe bei Null lag. Eine rückwirkende Anwendung der seit dem 01.01.2008 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Berechnung des Rückkaufswerts hielt der BGH aber nicht für geboten (Urt. v.11.09.2013, IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13).

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: ferkelraggae - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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