Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Erbschaftsteuer-Richtlinien

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben, wonach eine Steuerpflicht aus Lebensversicherungsleistungen bestand, auch wenn der Empfänger der Leistung als bezugsberechtigter Dritter die Versicherungsprämien gezahlt hat.

In der Zahlung von Versicherungsprämien sah die Finanzverwaltung außerdem eine steuerpflichtige Schenkung gegenüber dem Versicherungsnehmer als gegeben, so dass es zu einer doppelten Erfassung der Prämien mit Schenkung- und Erbschaftsteuer kam.

Neuregelung

In den neuen Richtlinien 2011 lässt es die Finanzverwaltung zu, dass die Versicherungsleistung nach dem Verhältnis der vom Versicherungsnehmer/Erblasser gezahlten Versicherungsbeiträge zu den insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträgen aufgeteilt wird. Auf den Teil der Versicherungsleistung, der auf eigengeleistete Beiträge des Bezugsberechtigten entfällt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Termfix-Versicherungen

Bei Termfix-Versicherungen tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall ein, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Finanzverwaltung vertritt in den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien die Auffassung, dass die Erbschaftsteuer bereits beim Tod des Erblassers und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitsbeginn entsteht.

Stand: 12. Oktober 2012

Bild: Text und Gestaltung - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.