Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Firmenfitnessverträge

Angebote von Fitnesscentern, die nicht auf berufsbedingte Krankheiten ausgerichtet sind, sind nicht begünstigt.

zum Inhalt
Inhalt

Betriebliche Gesundheitsförderung:

Ein Arbeitgeber bot seinen Beschäftigten verbilligte Firmenfitnessverträge an. Interessierte Arbeitnehmer konnten so in einem bestimmten Fitnessstudio zu Vorzugskonditionen trainieren. Leider wurde übersehen, dass es sich dabei um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelte.

Das Urteil:

Das Finanzgericht (FG) Bremen bestätigte daher prompt die Ansicht der Finanzverwaltung und hat entschieden, dass diese Maßnahme nicht ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liege, da das Angebot des Fitnessstudios nicht darauf ausgerichtet war, berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden (Urt. v. 23.3.11, 1 K 150/09). Damit lag ein geldwerter Vorteil in Höhe der Differenz des Firmenrabattpreises und dem üblichen Beitragspreis abzüglich diverser üblicher Preisnachlässe des konkreten Anbieters vor.

Hinweis:

Gemäß § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes kann der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Gesamtbetrag von 500 € im Kalenderjahr für jeden Arbeitnehmer steuerfrei zur Verfügung stellen.

Stand: 12. Oktober 2011

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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