Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Automatischer Informationsaustausch ab 2017

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten.

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Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Am 19.03.2014 haben sich 44 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zu einem automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen verständigt. Damit ist den Hochsteuerländern ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelungen. Der Erklärung liegt auch ein detaillierter Zeitplan zugrunde. Der erste automatische Informationsaustausch soll schon im Jahr 2017 stattfinden. Er soll bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Eine Umsetzung in EU-Recht soll bereits Ende 2014 erfolgen.

Länderliste

Der Erklärung schließt sich eine lange Länderliste an. Auf dieser Liste stehen auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Guernsey, Jersey, die Bermudas oder die Cayman Islands. Nicht auf der Liste finden sich allerdings Singapur oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

EU-Zinsrichtlinie

Fast zeitgleich haben die EU-Staaten am 24.03.2014 das revidierte Gesetz über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge natürlicher Personen einstimmig formell verabschiedet. Die neue Fassung erfasst als meldepflichtige Kapitaleinkünfte neben den Zinsen auch Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die revidierte Richtlinienfassung soll bis 2016 in nationales Recht umgesetzt und ab 2017 praktiziert werden.

Stand: 12. April 2014

Bild: Gajus - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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