Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Mit dem Investitionsabzugsbetrag geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen

Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern

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Privates Büro
© Bambalino Studio - stock.adobe.com

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten nicht mehr als € 800,00 netto betragen (§ 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung/Herstellung vollständig abgeschrieben werden.

Höherwertige Wirtschaftsgüter

Bei höherwertigen Wirtschaftsgütern kann die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags helfen (§ 7 g EStG). Unternehmerinnen und Unternehmer können bei Nichtüberschreiten einer Gewinngrenze von € 200.000,00 für künftig anzuschaffende Wirtschaftsgüter einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bilden. Bei der anschließenden tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter können durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrags die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gegebenenfalls auf die Nettowertgrenze für ein geringwertiges Wirtschaftsgut herabgesetzt werden.

Beispiel

Für ein im Jahr 2025 anzuschaffendes Wirtschaftsgut wurde 2024 ein Investitionsabzugsbetrag von € 800,00 gebildet, was der Hälfte der Netto-Anschaffungskosten entspricht. Bei Kauf des Wirtschaftsguts mindert der gebildete Investitionsabzugsbetrag die tatsächlichen Anschaffungskosten von € 1.600,00 auf € 800,00. Damit wird aus dem angeschafften Wirtschaftsgut ein geringwertiges Wirtschaftsgut, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Konkret lassen sich durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von € 1.600,00 netto bzw. € 1.904,00 brutto sofort abschreiben.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: Bambalino Studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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