Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Sachbezüge und lohnsteuerliche Behandlung unentgeltlicher/verbilligter Mahlzeiten in 2021

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

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Freie/unentgeltliche Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden. Hierzu sind die Mahlzeiten mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Für Mahlzeiten im Kalenderjahr 2021 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2020 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :002) folgende Werte:

€ 3,47 für ein Mittag- oder Abendessen und
€ 1,83 für ein Frühstück.

Der monatliche Gesamtsachbezugswert 2021 für freie oder verbilligte Verpflegung beträgt € 263,00 (vgl. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung BR Drucks 595/20).

Freie Unterkunft

Für die Überlassung einer Unterkunft an volljährige Arbeitnehmer gilt für 2021 ein monatlicher Bezugssatz von € 237,00. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 2021 für eine Unterkunft € 201,45. Unterkunft heißt aber nicht Wohnung. Die Überlassung einer kompletten Wohnung hat stets mit dem ortsüblichen Mietpreis zu erfolgen. Kann der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt werden, können je nach Ausstattung folgende Pauschsätze pro Quadratmeter angesetzt werden:

€ 4,16 bei normaler Ausstattung und
€ 3,40 bei einfacher Ausstattung der Wohnung (ohne Sammelheizung, Bad oder Dusche).

Stand: 24. Februar 2021

Bild: AR - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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