Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Besteuerung von E-Dienstwagen

Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern

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Förderung der Elektromobilität

Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ werden ab 2019 Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge steuerlich entlastet. Statt für die Privatnutzung 1 % des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat zu versteuern, müssen Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern.

Zeitliche Anwendung

Mit Schreiben vom 19.12.2018 (IV C 5 - S 2334/14/10002-07) regelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisher umstrittene Frage der zeitlichen Anwendung wie folgt: Die Neuregelung gilt bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer für alle vom Arbeitgeber erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge. 

Hinweis

Wurde das betriebliche Kraftfahrzeug vor dem 1.1.2019 vom Arbeitgeber bereits einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung usw.) überlassen, bleibt es bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten nach dem 31.12.2018 für dieses Kraftfahrzeug bei den bisherigen Bewertungsregelungen und die Neuregelung ist nicht anzuwenden.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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