Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ausgeschlossen.

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Werbungskosten

Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ausgeschlossen. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um den Abzug von Schuldzinsen in Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage. Die Kreditzinsen waren im Veranlagungszeitraum 2008 entstanden, die Zinsen aus dem Festgeld waren erst in 2009 zugeflossen. Der BFH ließ den Werbungskostenabzug dennoch in vollem Umfang zu (Urteil v. 27.08.2014, VIII R 60/13 veröffentlicht am 21.01.2015). Unter anderem begründete der BFH seine Entscheidung damit, dass das allgemeine Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erstmalig auf den Veranlagungszeitraum 2009 Anwendung findet.

Fazit

Unter Bezugnahme auf o. g. Urteil können somit nach dem 01.01.2009 entstandene Aufwendungen für vor dem 01.01.2009 vereinnahmte Kapitaleinkünfte in dem Veranlagungszeitraum nachträglich geltend gemacht werden, in dem sie dem Kapitalanleger entstanden sind. Der BFH dementierte damit die Auffassung der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung unterwirft Ausgaben, die nach dem 31.12.2008 geleistet wurden, generell dem Abzugsverbot, und zwar auch dann, wenn diese mit Kapitalerträgen vor 2009 in Zusammenhang stehen.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: ra2 Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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