Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Grenzüberschreitende Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen

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EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen

Steuerliche Hindernisse

Nach Meinung der Europäischen Kommission gehören steuerliche Hindernisse „zu den wichtigsten Faktoren“, die EU-Bürger davon abhalten, in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten. Die EU-Kommission nennt in ihrer Pressemitteilung vom 20.01.2014 (IP/14/3) u.a. Steuerdiskriminierungen aufgrund des „Standorts ihrer Investitionen oder Vermögenswerte, des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen oder aufgrund der bloßen Änderung des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen“ oder aber auch „in Bezug auf ihre Rentenversicherungsbeiträge, den Erhalt von Rentenzahlungen oder die Übertragung von Renten- und Lebensversicherungskapital“. Selbstständige sind betroffen, weil ihnen aufgrund der bloßen Verlegung ihrer Tätigkeiten „bestimmte Steuerabzugsmöglichkeiten oder Steuervergünstigungen“ verweigert werden.

Abhilfe

Dem will die EU-Kommission durch eingehende Prüfung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten entgegentreten. Stellt die Kommission einzelne diskriminierende Bestimmungen und/oder die Grundfreiheiten der EU verletzende Vorschriften fest, wird sie bei den nationalen Behörden auf notwendige Änderungen bestehen und droht ggf. mit Vertragsverletzungsverfahren. Ganz sicher fündig werden wird die EU-Kommission in den Vorschriften des deutschen Außensteuergesetzes, wie z.B. der Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Gesetzes.

Stand: 12. Februar 2014

Bild: peshkova - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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