Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Besteuerung intransparenter Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen.

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Intransparente Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen. Bei fehlender Bekanntmachung drohen dem Anleger sogenannte Strafsteuern. Die Strafsteuern errechnen sich aus 70 % des Mehrbetrags zwischen dem Rücknahmepreis am Anfang und am Ende eines Jahres, mindestens aber sind 6 % des Rücknahmepreises am Jahresende zu versteuern. Diese Beträge werden als fiktive Einkünfte angesetzt (§ 6 Investmentsteuergesetz-InvStG).

EU-Rechtswidrigkeit

An der Rechtmäßigkeit dieser Regelung werden immer mehr Zweifel laut. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 03.05.2012 (16 K 3383/10 F) dem Europä-ischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob diese Strafbesteuerung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle (EuGH, Az. C 326/12).

Anhängiges BFH-Verfahren

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Thematik. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Az. VIII R 27/12 geführt, vorausgehend Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 23.05.2012, 1 K 1159/08. Anleger und Anlegerinnen, die in intransparenten Fonds investiert haben, sollten sich ihren Steuerbescheid durch Einspruch offen halten. Die Finanzverwaltung lässt die Rechtsbehelfsverfahren insoweit ruhen (vgl. Oberfinanzdirektion Magdeburg v. 11.09.2012, S 1980 - 36 - St 214)

Stand: 12. Februar 2014

Bild: vizafoto - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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