Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Bedürftigkeit einer unterhaltsberechtigten Person ist konkret nachzuweisen.

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Inhalt

Der Fall:

Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger hat Unterhaltsgelder zugunsten seiner in der Türkei lebenden Kinder überwiesen. Alle Kinder waren arbeitslos gemeldet; entsprechende Unterhaltsbescheinigungen der türkischen Behörden lagen vor.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in solchen Fällen nicht die „abstrakte“ Betrachtungsweise – wonach nach bisheriger Praxis die Bedürftigkeit einer unterstützten Person dem Grunde nach unterstellt worden ist – sondern die „konkrete“ Betrachtungsweise anzuwenden ist (BFH Urt v. 5.5.2010, VI R 29/09, DStR 2010, S. 1831).

Folge:

Diese Rechtsprechungsänderung führt künftig dazu, dass die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterhaltspflicht untersucht werden müssen und auch die Unterhaltskonkurrenzen (z.B. gehen Verpflichtungen von Eltern vor jenen der Großeltern) in die Gesamtsteuerplanung einbezogen werden müssen. Werden Personen im erwerbsfähigen Alter unterstützt, kommt noch der Aspekt der Erwerbsobliegenheit dazu.

Stand: 12. Februar 2011

Bild: Fantasista - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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