Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Unbeabsichtigte Betriebsstättengründungen

Unterschiedliche Betriebsstättendefinition

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Betriebsstätten

Unter einer (ausländischen) Betriebsstätte wird jede Geschäftseinrichtung oder Anlage verstanden, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 Abgabenordnung - AO). Im Gesetz werden als Beispiele u. a. die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten und Warenlager aufgezählt. Nach der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (in Art. 5 OECD-MA) stellt jede feste Geschäftseinrichtung eine Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens dar, wenn dort die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Unterschiede zwischen einer Betriebsstätte nach der Abgabenordnung und nach OECD-Definition bestehen u. a. hinsichtlich der Dauer solcher Tätigkeiten im Ausland. So wird nach nationalem Recht eine Bau-Betriebsstätte bereits begründet, wenn die Tätigkeiten länger als sechs Monate andauern. Nach dem OECD-Musterabkommen ist hierfür eine Dauer von mehr als einem Jahr erforderlich.

Unbeabsichtigte Gründung

Betriebsstätten können unbeabsichtigt entstehen. Eine Betriebsstättengründung setzt kein Betriebsvermögen voraus. Schon kleinste Veränderungen im Auslandsgeschäft, wie etwa der Ersatz eines unabhängigen Vertreters (Maklers) durch einen eigenen Arbeitnehmer, können zu einer Betriebsstätte im Ausland führen. Besonders bei Bauausführungen und Montagen aller Art sollte man genau auf den Zeitraum und die Art der Tätigkeit achten. Auch bloße Baunebentätigkeiten (Einbau von Fenstern oder Türen) oder Bauüberwachungstätigkeiten genügen für die Begründung einer Betriebsstätte.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: insta_photos - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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