Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Zinsfestsetzungen in Gewerbesteuerbescheiden richtig anfechten

Keine Bindungswirkung für Kommunen

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Widerspruch richtig begründen

Während die Finanzverwaltung Zinsen zur Einkommensteuer regelmäßig auf Antrag unter Bezug auf das BMF-Schreiben vom 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) ab dem 1.4.2012 aussetzt, halten sich die Kommunen bezüglich der Zinsfestsetzungen zur Gewerbesteuer im Regelfall nicht an diese Verwaltungsanweisung. Sie ist für die Kommunen auch nicht bindend. Gegenüber den Kommunen sollte der Widerspruch zum Gewerbesteuerbescheid am besten mit den anhängigen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) begründet werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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