Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Kein Veräußerungsgewinn bei kurzer Vermietung

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Private Veräußerungsgeschäfte

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden. War die Immobilie während der gesamten Besitzzeit vermietet, kann diese dennoch steuerfrei veräußert werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Immobilie wenigstens im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz / EStG.)

Eigennutzung nicht ganzes Jahr

War die Immobilie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet, ist dies nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg nicht steuerschädlich (Urteil vom 7.12.2018, 13 K 289/17). Die Eigennutzung muss nach Auffassung des Gerichts nicht während des gesamten Kalenderjahres vorgelegen haben. Eine Ausnahme bildet lediglich das mittlere Jahr aus den drei Kalenderjahren. Stattdessen genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung über drei Kalenderjahre. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Ausnahmeregelung eine ungerechtfertigte Besteuerung bei Wohnsitzaufgabe verhindern, so das FG. Letzteres lag im Urteilsfall vor. Der Immobilienbesitzer nutzte das Objekt bisher zu eigenen Wohnzwecken. Er vermietete die Eigentumswohnung lediglich im Veräußerungsjahr von Mai bis Dezember. Im Übrigen war es für das FG nicht nachvollziehbar, weshalb eine kurzfristige Vermietung im Veräußerungsjahr bis zur Veräußerung steuerschädlich sein soll. Eine langfristige Vermietung bis zu Beginn des Dreijahreszeitraums wäre hingegen nicht steuerschädlich.

Urteil nicht rechtskräftig

Zwar wurde vom FG die Revision nicht zugelassen. Die Finanzverwaltung hat jedoch gegen dieses Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (BFH-Az. IX B 28/19). Damit ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Steuerpflichtige können sich aber in ähnlichen Sachverhalten auf diesen Fall beziehen.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: violetkaipa - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.