Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Ende der „Share Deals“?

Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften.

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Asset Deal oder Share Deal?

Ein Unternehmen kann erworben werden entweder durch Kauf aller Einzelwirtschaftsgüter (Asset Deal) oder durch Kauf der Gesellschaftsanteile (Share Deal). Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften wird das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben.

Grunderwerbsteuer

Gehören zum betrieblichen Vermögen auch Grundstücke, löst ein Unternehmenskauf auch Grunderwerbsteuer aus. Dies ist zumindest bei einem Asset Deal der Regelfall. Beim Share Deal lässt sich Grunderwerbsteuer regelmäßig vermeiden, wenn entweder der Verkäufer mit einem Anteil von 5,1 % an der Gesellschaft beteiligt bleibt oder fremde Dritte beteiligt werden. Grunderwerbsteuer fällt beim Share Deal nämlich nur an, wenn es zu einer Anteilsvereinigung kommt. Eine Anteilsvereinigung liegt vor, wenn mindestens 95 % der Anteile an der Gesellschaft an einen neuen Erwerber übertragen werden.

Pläne der Regierungsparteien

Der großen Koalition ist dieses Steuersparmodell schon lange ein Dorn im Auge. Das hessische Finanzministerium schätzt den Steuerausfall durch Share Deals auf € 1 Mrd. jährlich (hib - heute im Bundestag Nr. 160 (Ls)). Geplant ist unter anderem, die Anteilsvereinigungsschwelle auf 90 % herabzusenken. Außerdem soll der Rest der Anteile frühestens nach 10 Jahren (bisher 5 Jahre) steuerunschädlich erworben werden können.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Andy Dean - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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