Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Abziehbarkeit von Studienkosten

Kein Betriebsausgabenabzug trotz Verpflichtung

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Kein Betriebsausgabenabzug trotz Verpflichtung

Studienkosten als Sonderausgabenabzug

Kosten für das Erststudium können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von € 6.000,00 pro Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz, EStG). Nur Fortbildungskosten sind vollumfänglich als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein Unternehmensberater wollte einen Betriebsausgabenabzug der Studienkosten für seine Kinder dadurch erreichen, dass er diese verpflichtete, mindestens für drei Jahre in seinem eigenen Unternehmen tätig zu sein. Andernfalls hätten sie die Ausbildungskosten zurückzuzahlen.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster folgte der Argumentationskette des Unternehmensberaters nicht. Ausbildungskosten der eigenen Kinder stellen nach Ansicht der Richter keine Betriebsausgaben dar. Denn die Eltern sind regelmäßig unterhaltsrechtlich für die Übernahme von Berufsausbildungskosten verpflichtet. Daher sind Studienkosten stets privat veranlasst. Der Betriebsausgabenabzug scheitert schon deshalb, weil Rückzahlungsansprüche – so wie vereinbart – zivilrechtlich nicht durchsetzbar sind (Urteil FG Münster vom 15.1.2016, 4 K 2091/13 E).

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Rynio Productions - Fotolia.com

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