Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Tantiemenzahlungen an Geschäftsführer

Bei Tantiemen handelt es sich um erfolgsabhängige, neben festen Bezügen zusätzlich gewährte Gratifikationen.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Tantiemen

Bei Tantiemen handelt es sich um erfolgsabhängige, neben festen Bezügen zusätzlich gewährte Gratifikationen. Die Höhe richtet sich nach einer bestimmten definierten Bemessungsgrundlage. Gewinntantiemen werden regelmäßig an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt und nach Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt und festgelegt.

Verspätete Auszahlung

Betriebsprüfer nehmen Tantiemenvereinbarungen stets genau unter die Lupe. Kommt es nicht oder verspätet zu einer Auszahlung der Tantieme, meist verbunden mit einer entsprechenden Rückstellungsbildung, kontert der Betriebsprüfer gerne mit einer verdeckten Gewinnausschüttung. Im Streitfall, den das Finanzgericht Köln zu entscheiden hatte, wurden Rückstellungen für Gewinntantiemen zwar aufwandswirksam gebucht. Die tatsächliche Auszahlung erfolgte aber – liquiditätsbedingt – einige Jahre später.

Liquiditätsengpässe

Das Finanzgericht (FG) Köln hat eine verspätete und ratierliche Auszahlung einer Tantieme nicht als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen (Urt. v. 28.04.2014, 10 K 564/13). Eine – wie die Finanzverwaltung in solchen Fällen immer wieder unterstellt – nicht gewollte Ernsthaftigkeit der Vereinbarung könne in solchen Fällen nicht angenommen werden. Vielmehr seien die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Liquiditätsgesichtspunkte zu berücksichtigen. „Dies zeigt die tägliche Praxis“, wie die Richter feststellten. Dabei würde auch ein fremder Arbeitnehmer seine Gehaltsansprüche „nicht über die Investitionsnotwendigkeiten“ stellen, so die Richter.

Stand: 27. Mai 2015

Bild: peshkova - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.